Hygienevorschriften innerhalb des AB Verbandes

Hygienehinweise für Gottesdienste im Evangelischen Gemeinschaftsverband AB

1. Zentrale Hygienemaßnahmen

Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion über die Atemwege. Darüber hinaus ist eine Infektionsübertragung auch indirekt über die Hände möglich, die dann mit Mund-, Nasenschleimhaut oder der Augenbindehaut in Kontakt kommen.

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick

• Abstandsgebot: Mindestens 1,5 – 2 m Abstand halten.

• Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc., vor und nach dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Mund-Nasen-Bedeckung, nach dem Toiletten-Gang) durch

  • a) Händewaschen mit hautschonender Flüssigseife für 20 – 30 Sekunden oder, wenn dies nicht möglich ist,
  • b) Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten.

• Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.

• Mund-Nasen-Bedeckung tragen: Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz).

• Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen oder Nase fassen.

• Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln praktizieren.

• Öffentlich zugängliche Handkontaktstellen wie Türklinken und Fenstergriffe oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der Hand anfassen, z. B. Ellenbogen benutzen.

• Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen) in jedem Fall zu Hause bleiben und ggf. medizinische Beratung/ Behandlung in Anspruch nehmen.

2. Raumhygiene

• Lüften: Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Vor jedem Gottesdienst ist eine Querlüftung bzw. Stoßlüftung bei vollständig geöffneten Fenstern, ggf. auch Türen über mehrere Minuten vorzunehmen. Aus Sicherheitsgründen verschlossene Fenster müssen daher für die
Lüftung geöffnet werden. Fenstergriffe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. auch Einmaltaschentuch oder Einmalhandtücher verwenden. Können aufgrund baulicher Maßnahmen Fenster in einem Raum dauerhaft nicht geöffnet werden, ist er für den Gottesdienst nicht geeignet.

• Reinigung: Die Reinigung von Oberflächen steht im Vordergrund. Dies gilt auch für Oberflächen, denen antimikrobielle Eigenschaften zugeschrieben werden müssen, da auch hier Sekrete und Verschmutzungen mechanisch entfernt werden sollen.

• Handkontaktflächen: Sie sollen besonders gründlich nach jedem Gottesdienst mit einem tensidhaltigen Reinigungsmittel gereinigt werden (Das SARS-CoV-2-Virus ist ein behülltes Virus, dessen Lipidhülle durch die Tenside in Reinigungsmitteln inaktiviert wird, sodass eine sorgfältige Reinigung in diesem Kontext ausreichend ist). Handkontaktflächen sind insbesondere: – Türklinken und Griffe (z. B. Schubladen- und Fenstergriffe) sowie der Umgriff der Türen, – Treppen- und Handläufe, – Lichtschalter und elektrische Geräte (z.B. Beamer, Fernbedienung…), – alle weiteren Griffbereiche.

3. Hygiene im Sanitärbereich

In allen Toilettenräumen müssen ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt werden. Entsprechende Auffangbehälter für Einmalhandtücher sind vorzuhalten.

Am Eingang der Toiletten muss durch gut sichtbaren Aushang darauf hingewiesen werden, dass sich in den Toilettenräumen stets nur einzelne Gottesdienstbesucher (Zahl in Abhängigkeit von der Größe des Sanitärbereichs) aufhalten dürfen. Beispielsweise können entsprechende Abstandsmarkierungen in und vor den Toilettenräumen angebracht werden.

Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich zu reinigen. Bei Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist nach Entfernung der Kontamination mit einem mit Flächendesinfektionsmittel getränkten Einmaltuch eine gezielte Desinfektion erforderlich. Dabei sind Arbeitsgummihandschuhe zu tragen.

Wickelauflagen sind unmittelbar nach Nutzung zu desinfizieren.

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 Dieses Hygienekonzept basiert auf den „Hygienehinweisen für Gottesdienste“, die von der Evangelischen Landeskirche in Württemberg veröffentlich wurden, siehe: https://www.elk-wue.de/fileadmin/Downloads/Service/Hygienehinweise_fuer_Gottesdienste.pdf